ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – GEBRAUCHTE FAHRZEUGE (im Folgenden auch „AGB")

A. Einleitende Bestimmungen

A.1. Die Gesellschaft Louda Auto a.s., IČO: 46358714, mit Sitz in čp. 166, 290 01 Choťánky, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag unter sp. zn. B 19975, beschäftigt sich im Rahmen ihres Geschäftszwecks unter anderem mit dem Kauf und Verkauf von gebrauchten Automobilen. Zu diesem Zweck betreibt sie unter dem Namen „Louda auto" unter anderem ein Netzwerk von Autohäusern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

A.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Bedingungen und Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft Louda auto a.s. und ihren Kunden beim Kauf und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen oder der Vermittlung des Verkaufs gebrauchter Fahrzeuge entstehen, und sind ein integraler Bestandteil der zwischen der Gesellschaft Louda auto a.s. und dem Kunden geschlossenen Verträge, die die Natur von § 1751 und folgende, des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in der geltenden Fassung haben.

A.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die sich auf gebrauchte Automobile beziehen und zwischen der Gesellschaft Louda auto und dem Kunden abgeschlossen werden, einschließlich aller in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kann im Einzelfall nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien abgewichen werden.

A.4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden verbindlich, sobald er nachweislich in eine rechtliche Beziehung zur Gesellschaft Louda auto eintritt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem zwischen der Gesellschaft und dem Kunden eine rechtliche Handlung in schriftlicher Form oder elektronisch mit nachweislich festgehaltenem schriftlichen Protokoll vorgenommen wird.

A.5. Kaufverträge über Automobile schließt die Gesellschaft Louda auto ausschließlich in schriftlicher Form mit ihren Kunden ab. Die Gesellschaft Louda auto tritt nicht in vertragliche Beziehungen ein, die den Kauf oder Verkauf von Automobilen auf der Grundlage mündlicher Vereinbarungen betreffen.

B. Definitionen

B.1. Unter dem Begriff "Gesellschaft Louda auto", „Gesellschaft" oder „Louda auto" wird in diesen AGB die in Ziffer A.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Gesellschaft verstanden.

B.2. Unter dem Begriff „Kunde" wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, die Interesse am Verkauf eines gebrauchten Automobils, am Kauf eines gebrauchten Automobils oder an der Inanspruchnahme einer anderen Dienstleistung hat, die Louda auto im Zusammenhang mit gebrauchten Fahrzeugen anbietet. Wenn eine Person im Namen des Kunden auf der Grundlage einer Vollmacht handelt, müssen die Unterschriften auf einer solchen Vollmacht beglaubigt und nicht älter als 3 Monate sein. Eine juristische Person kann auch durch einen Prokuristen vertreten werden.

B.3. Unter den Begriffen „Käufer", „Verkäufer" oder „Interessent" wird jeder Kunde verstanden, der mit Louda auto einen Vertrag über ein bestimmtes gebrauchtes Automobil abgeschlossen hat, je nachdem, ob er ein gebrauchtes Automobil von Louda auto kauft, ob er dieser Gesellschaft ein gebrauchtes Automobil verkauft, ob er Interesse an der Vermittlung des Verkaufs eines gebrauchten Fahrzeugs hat oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die Louda auto anbietet.

C. Rechte und Pflichten der Gesellschaft Louda auto

C.1. Die Gesellschaft Louda auto ist verpflichtet, ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß und mit der gebotenen Fachkenntnis zu erbringen.

Die Gesellschaft Louda auto behält sich das Recht vor:

  • dem Kunden die administrativen Kosten, die mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs gemäß der aktuellen Preisliste der Gesellschaft Louda auto verbunden sind, in Rechnung zu stellen, auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund von Abweichungen zwischen den vom Kunden bereitgestellten Informationen und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs, wegen rechtlicher Mängel und aus anderen in dem Kaufvertrag oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen.
  • dem Kunden die Kosten, die für die Vorbereitung des Leasing- oder Kreditvertrags angefallen sind, in Rechnung zu stellen, falls das Fahrzeug im Rahmen eines Leasings oder Kredits verkauft wird.
  • die Gesellschaft Louda auto ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug an den Käufer auszuhändigen, bis diese Kosten beglichen sind und ebenso bis andere Verpflichtungen des Käufers gegenüber der Gesellschaft ausgeglichen sind, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • statistische Informationen, die aus ihrer Tätigkeit gewonnen wurden (z.B. prozentuale Verteilung der Bildung, durchschnittliches Alter der Kunden, prozentuale Verteilung der Berufe und ähnliche statistische oder demografische Daten) für Zwecke im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zu verwenden.

C.3. Die Gesellschaft Louda auto verpflichtet sich:

  • auf Grundlage der erteilten Vollmacht für den Verkäufer bzw. Käufer die Änderung im Fahrzeugregister zu erledigen.
  • alle erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Gesetzes Nr. 110/2019 Sb., über den Schutz personenbezogener Daten, zu schützen.

D. Rechte und Pflichten des Kunden

D.1. Der Kunde verpflichtet sich, sich sorgfältig mit den Bedingungen des abzuschließenden Geschäfts, insbesondere mit dem Inhalt der Verträge, der Reklamationsordnung, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie weiteren Dokumenten, die ihm von der Firma Louda auto übergeben werden, vertraut zu machen.

D.2. Rechte des Kunden:

  • eine Probefahrt mit dem ausgewählten Fahrzeug durchzuführen, um sich ordnungsgemäß mit dem technischen Zustand und der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs vertraut zu machen
  • das ausgewählte Fahrzeug detailliert in ausreichendem Voraus vor der Übergabe zu besichtigen, auch auf der Rampe in Anwesenheit eines vom Kunden eingeladenen Experten in den Räumlichkeiten der Firma Louda auto
  • sich an einem öffentlich zugänglichen Ort und in beliebigem zeitlichen Umfang mit dem Inhalt der Verträge, der Reklamationsordnung, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren von den zuständigen Personen der Firma Louda auto übergebenen Dokumenten vertraut zu machen.

D.3. Verpflichtungen des Kunden:

  • in sämtlichen Schriftstücken stets korrekte, wahre und gültige Nachweisdaten anzugeben, insbesondere Name und Nachname, die dauerhafte Wohnadresse, gegebenenfalls den Sitz der juristischen Person und Kontaktdaten. Zum Nachweis der angegebenen Daten ist der Kunde verpflichtet, seine Identität gegenüber der Firma durch mindestens einen Personalausweis (gegebenenfalls einen anderen amtlichen Ausweis, jedoch muss dieser grundsätzlich ein Foto enthalten) nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person legt die Berechtigung zur Vertretung und einen Auszug der juristischen Person aus dem Handelsregister vor.
  • der Firma gegebenenfalls weitere Daten mitzuteilen, sofern diese mit der Durchführung des Geschäfts zusammenhängen, für die Durchführung notwendig sind und von der Firma verlangt werden
  • sich mit dem technischen und rechtlichen Zustand des Fahrzeugs, wie es zum Verkauf angeboten wird, vertraut zu machen und anschließend den Erhalt bzw. die Übergabe des Fahrzeugs in einem offiziellen und dafür vorgesehenen schriftlichen Dokument zu bestätigen
  • alle Empfehlungen zur Durchführung von Reparaturen und zur Kontrolle des Fahrzeugs zu befolgen
  • der Firma am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags (spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen) sämtliche Schriftstücke vorzulegen, die für die Übertragung des Eigentumsrechts auf den neuen Eigentümer und dessen Eintragung in das Register der Kraftfahrzeuge erforderlich sind. Andernfalls hat die Firma Louda auto das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  • den vertraglich festgelegten Preis des Fahrzeugs auf die vereinbarte Weise zu zahlen
  • seine Verpflichtungen aus der Beziehung zur Firma Louda auto ordnungsgemäß und fristgerecht zu erfüllen
  • die allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften (einschließlich Brandschutz- und anderer Sicherheitsvorschriften) einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter von Louda auto in Bezug auf die betreffende Angelegenheit zu befolgen. Eventuelle Schäden, die durch die Verletzung dieses Absatzes entstehen, trägt der Kunde.

D.4. Der Kunde erklärt, dass er seinen Ehepartner über den beabsichtigten Verkauf/Kauf des Fahrzeugs informiert hat und dass dieser/diese dem Verkauf oder Kauf zugestimmt hat.

D.5. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg., über den Schutz personenbezogener Daten, zu.

E. Reservierung eines Gebrauchtwagens

E.1. Der Kunde kann das ausgewählte Fahrzeug bei der Firma Louda auto durch Zahlung einer Reservierungsgebühr auf der Grundlage eines Anzahlungsbelegs reservieren, der neben dem Betrag auch dessen Fälligkeit und die Frist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle damit verbundenen Bedingungen angibt. Nach Eingang dieser Zahlung (Reservierungsgebühr) beginnt die Firma mit der Vorbereitung des betreffenden Fahrzeugs zum Verkauf an den Käufer zum vereinbarten Termin.

E.2. Falls die Firma Louda auto mit dem Kunden eine Reservierung für ein bestimmtes Fahrzeug vereinbart und der Kunde zugunsten von Louda auto die Reservierungsgebühr zahlt, mit dem Ziel, innerhalb einer bestimmten Frist einen Kaufvertrag über das betreffende Fahrzeug abzuschließen, verfällt diese Reservierungsgebühr zugunsten der Firma Louda auto, wenn der Kaufvertrag aus irgendwelchen Gründen seitens des Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeschlossen wird.

F. Verkauf des Fahrzeugs

F.1. Der Kunde kauft von Louda auto ein Fahrzeug in dem Zustand, den er bei der durchgeführten Besichtigung (und der Probefahrt, zu der er aufgefordert wurde) festgestellt hat, und nimmt zur Kenntnis, dass gebrauchte Fahrzeuge entsprechend dem Alter und den gefahrenen Kilometern abgenutzt sind, es sei denn, im Kaufvertrag ist etwas anderes angegeben.

F.2. Ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags ist das Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs und das Protokoll über die Probefahrt. Im Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs wird der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Kunden festgehalten, und im Protokoll über die Probefahrt wird der Verlauf der Testfahrt mit dem betreffenden Fahrzeug und dem Kunden dokumentiert.

F.3. Die Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer ist erst möglich, wenn alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer den gesamten Kaufpreis gemäß dem entsprechenden abgeschlossenen Vertrag ordnungsgemäß bezahlt hat, bleibt die Firma Louda auto Eigentümer des Fahrzeugs.

F.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass alle Ansprüche aus Marketingaktionen der Firma immer vor Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht werden müssen und nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombiniert werden können, und etwaige gewährte Rabatte sind nicht kumulierbar mit anderen Rabatten und Aktionen, es sei denn, es ist in den einzelnen Fällen ausdrücklich anders festgelegt.

G. Ankauf von Fahrzeugen

G.1. Das Unternehmen kauft ausschließlich Fahrzeuge, die gültig auf dem Gebiet der Tschechischen Republik registriert sind und deren technische und registrierungsbezogene Daten mit dem Originaldokument (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung) übereinstimmen.

G.2. Der Kunde ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs ist. Im Falle einer juristischen Person muss die handelnde Person durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine andere Berechtigung zum Handeln im Namen der juristischen Person (mit amtlich beglaubigten Unterschriften) nachweisen.

G.3. Der Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs durch das Unternehmen erfolgt durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Ankauf eines Gebrauchtwagens und des Protokolls über den Zustand des Kraftfahrzeugs durch beide Vertragsparteien.

H. Verwandte Dienstleistungen

H.1. Das Unternehmen akzeptiert in Einzelfällen als Vermittler Fahrzeuge, die der Kunde in der Rolle des Interessenten dem Unternehmen Louda auto auf Grundlage eines Vermittlungsvertrags für den Verkauf eines Gebrauchtwagens anvertraut, um den Verkauf des Fahrzeugs im Namen des Interessenten (im Auftrag des Vermittlers) auf Rechnung des Interessenten zu organisieren. In diesem Fall bleibt das Fahrzeug bis zur Zahlung des Kaufpreises durch den neuen Eigentümer im Eigentum des Interessenten.

H.2. Das Unternehmen kann vom Käufer im Falle seines Interesses das Fahrzeug zum höchstmöglichen Preis, der vom Unternehmen festgelegt wird und dem aktuellen Zustand des Fahrzeugs entspricht, zurückkaufen. Das Unternehmen kann das Fahrzeug auch im Tausch zurückkaufen, wenn der Käufer ein anderes Fahrzeug von Louda auto kauft.

H.3. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen des Unternehmens Louda auto sind in allen Filialen von Louda auto, auf der Internetadresse www.autolouda.cz oder unter der Telefonnummer (+420) 325 400 400 erhältlich.

I. Haftung von Louda auto für Mängel am Fahrzeug

I.1. Das Unternehmen erklärt, dass das gekaufte Fahrzeug nicht aus einer Straftat stammt und vor dem Verkauf keine unrechtmäßige Veränderung oder unrechtmäßige Manipulation mit der Fahrgestellnummer und der Motorennummer durch das Unternehmen stattgefunden hat. Andernfalls ist der Käufer berechtigt, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.

I.2. Im Falle des Rücktritts des Käufers vom geschlossenen Kaufvertrag gemäß Abs. I.1. wird Louda auto dem Käufer den Kaufpreis des Fahrzeugs gegen Rückgabe des Fahrzeugs in dem Zustand, in dem er es von Louda auto erhalten hat, unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung zurückerstatten. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung der Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs gegenüber Louda auto. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Zinsen für den ihm von dem Unternehmen zurückerstatteten Geldbetrag.

I.3. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag sowie die Rechte aus der Haftung für Mängel oder die Rechte aus eventuell gewährter Garantie sind nicht übertragbar auf Dritte und können gegenüber Louda auto ausschließlich vom Käufer geltend gemacht werden.

I.4. Das Unternehmen erklärt, dass das Fahrzeug auf dem Gebiet der Tschechischen Republik auf einen neuen Eigentümer umgemeldet werden kann. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf das Gebiet der Tschechischen Republik, wobei das Unternehmen keine administrativen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Export und der Registrierung des Fahrzeugs außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik übernimmt.

I.5. Eventuelle Reklamationen des Gebrauchtfahrzeugs unterliegen der gültigen Reklamationsordnung von Louda auto, die auf der Website www.autolouda.cz/reklamacni_rad frei zugänglich ist.

I.6. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Louda auto nicht für Mängel haftet

  • entsprechend dem Grad der Nutzung oder Abnutzung, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer hatte;
  • die nach der Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer entstanden sind;
  • auf die der Käufer ausdrücklich hingewiesen wurde;
  • von denen der Käufer wusste oder die er bei Anwendung der üblichen Sorgfalt bereits bei Abschluss des Kaufvertrags hätte erkennen müssen, und zwar durch persönliche Besichtigung des Fahrzeugs oder durch eine Probefahrt, also für offensichtliche Mängel;
  • die der Käufer selbst verursacht hat;
  • die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs entgegen seinem Zweck oder aufgrund seiner Nutzung auf andere als die übliche Weise in Bezug auf Typ und Bestimmung des Fahrzeugs entstanden sind;
  • die der Käufer durch Vernachlässigung der ordnungsgemäßen Pflege und Wartung in Bezug auf Typ und Bestimmung des Fahrzeugs verursacht hat;
  • die durch äußere Ereignisse außerhalb des Einflusses des Verkäufers verursacht wurden;
  • die durch die Exposition des Fahrzeugs gegenüber übermäßigen Temperaturen, Staubkonzentrationen, chemischen Mitteln, Prozessen und Einflüssen oder extremen atmosphärischen Phänomenen verursacht wurden;
  • die sich aus dem Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs ergeben, das ein integraler Bestandteil des Kaufvertrags über das Fahrzeug ist;
  • wenn der Mangel am Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Übernahme vorlag, der Verkäufer den Käufer jedoch darauf hingewiesen hat, oder für einen solchen Mangel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis vereinbart wurde;
  • von denen der Käufer in Anbetracht der Umstände vor der Übernahme des Fahrzeugs wusste;
  • die dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entsprechen, die das Fahrzeug bei der Übernahme durch den Käufer aufwies;
  • die am Fahrzeug durch Abnutzung aufgrund üblicher Nutzung entstanden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (z.B. durch Ablauf der Lebensdauer des Fahrzeugs oder seiner Teile);
  • die durch den Käufer (oder eine andere dritte Person) verursacht wurden und durch unsachgemäße Nutzung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers (oder einer anderen dritten Person) oder mechanische Beschädigungen entstanden sind;
  • unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens des Mangels, wenn vor der Geltendmachung der Reklamation beim Verkäufer ein Eingriff in das Fahrzeug durch den Käufer oder eine dritte Person stattgefunden hat.

I.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte aus der Haftung für Mängel am Fahrzeug und die Mängel des Fahrzeugs dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder feststellen konnte, bei Anwendung der fachlichen Sorgfalt; andernfalls verfallen seine Ansprüche aus der Haftung für Mängel.

J. Übergang der Gefahr für Schäden am Fahrzeug und Erwerb des Eigentumsrechts am Fahrzeug

J.1. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs trägt der Käufer die volle Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Betriebs von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und ist verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt über eine gültige Versicherungspolice für die Haftpflichtversicherung für durch den Betrieb des Fahrzeugs verursachte Schäden zu verfügen. Andernfalls haftet er dem Verkäufer oder Dritten für die dadurch entstehenden Schäden.

J.2. Die Gefahr für Schäden am Fahrzeug geht mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer über.

K. Kundenservice

K.1. Der Käufer hat die Möglichkeit, sich mit seinen Anmerkungen oder Anforderungen an alle Filialen von Louda auto während der dort veröffentlichten Arbeitszeiten zu wenden, die auf der Internetadresse www.autolouda.cz zu finden sind, oder unter der Telefonnummer (+420) 325 400 400.

K.2. Detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen des Unternehmens Louda auto sind in allen Filialen von Louda auto, auf der Internetadresse www.autolouda.cz oder unter der Telefonnummer (+420) 325 400 400 erhältlich.

L. Inhalt der Geschäftsbedingungen und Verhältnis zu abweichenden Erklärungen oder Dokumenten

L.1. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen Louda auto und dem Kunden, die im Vertrag zwischen diesen Parteien enthalten sind, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

L.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Erklärungen von Personen, die im Namen des Unternehmens Louda auto auftreten, es sei denn, es handelt sich um schriftliche Erklärungen, die von einer Person unterzeichnet sind, die gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen befugt ist, im Namen des Unternehmens Louda auto zu handeln.

M. Schlussbestimmungen

M.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der geltenden Gesetzgebung der Tschechischen Republik.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2020 in Kraft und gelten.

Fahrzeuge zum Vergleich
Stornieren Fahrzeuge vergleichen